Club 100

Werde exklusiver Partner des CLUB 100 – Gemeinsam für unsere Fußballjugend!

Unsere Jugendabteilung ist das Herz unseres Vereins – hier entstehen Teamgeist, Leidenschaft und sportliche Fairness. Damit wir unseren jungen Spielerinnen und Spielern auch weiterhin beste Trainingsbedingungen, moderne Ausrüstung und qualifizierte Betreuung bieten können, brauchen wir deine Unterstützung!


Deine Club-100-Vorteile auf einen Blick:

  • Persönliche Club-100-Mitgliedskarte
  • Freigetränk an ausgewählten Heimspieltagen
  • Vergünstigter Eintritt an den Heimspieltagen unserer Herren- und Damenmannschaften
  • Exklusive Mitglieder-Aktionen & Specials
  • Namentliche Gravur auf der Club-100-Tafel
  • Die Spende ist steuerlich absetzbar. Der Überweisungsbeleg reicht als Nachweis

Anmeldung

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Mitgliederverwaltung, zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Darstellung an einer Schautafel (Vor-, Nachname) verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
SEPA-Lastschriftmandat: Der Zahlungspflichtige/Kontoinhaber ermächtigt den SV Mering e.V. jährlich wiederkehrende Zahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat von untenstehendem Konto einzuziehen. Bei Aufnahme während des Jahres ab dem 3. Quartal wird der Beitrag zum 01.01. des darauf folgenden Jahres eingezogen. Die Belastung der wiederkehrende Jahresmitgliedsbeitrag wird jeweils am 01.01. eingezogen oder am darauffolgenden Werktag. Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit der Abbuchung, kann dieser Betrag widerrufen werden. Es gelten die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsempfänger: SV Mering e.V., Tratteilstraße 50, 86415 Mering
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 61 MSV 00000171919
Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer wird von der Mitgliederverwaltung vergeben
Wird die Lastschrift zurückgegeben, trägt das Mitglied die dafür entstandenen Kosten. Eine Kündigung ist nur zum 31.12. des Jahres schriftlich per Post oder E-Mail möglich. Bei einer Kündigung während des laufenden Kalenderjahres erfolgt keine Rückvergütung des restlichen Jahresmitgliedsbeitrages (Vereinssatzung §10 Abs. 6). Die Kündigung wird zum 31.12. wirksam.